Strukturreform
Die Gemeindegliederzahl in der Sächsischen Landeskirche und auch im Kirchenbezirk Leipzig sinkt aus verschiedenen Gründen kontinuierlich. Die deshalb strukturell notwendig werdenden Veränderungen im Kirchenbezirk können in absehbarer Zukunft auch in der Region VII Veränderungsdruck erzeugen. Denn das Landeskirchenamt schreibt vor, dass Regionen unter 6.000 Gemeinde gliedern nicht mehr als Regionen gelten und sich Partnerregionen an schließen müssen.
Eine sichere Prognose zur demographischen Entwicklung unserer Kirchgemeinden ist nicht kalkulier bar. Deshalb gilt es, auf sinnvolle Weise das Schwesterkirchverhältnis unserer Region VII zu stabilisieren, um den bereits vor dem 1. Januar 2021 mit viel Kraft der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen positiv gestalteten Schwesterkirchprozess konstruktiv in die Zukunft zu führen.