Kirchenvorstandswahlen 2026
An dieser Stelle wollen wir Sie über weitere rechtliche Grundlagen, Fristen und Termine auf dem Weg zur Kirchenvorstandswahl am 13. September in formieren.
Dies geschieht auf Grundlage der landeskirchlichen Kirchenvorstandsbildungsordnung (KVBO) und des vom Kirchenvorstand im Dezember 2025 beschlossenen Ortsgesetzes .
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder, die
1. am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben
2. die das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung* besitzen
3. die in der Wählerliste verzeichnet sind.
*das Wahlrecht besitzt, wer konfirmiert oder als Erwachsener getauft ist.
Wählbarkeit
Wählbar sind Kirchgemeindemitglieder, die am Wahltag
1. wahlberechtigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben
2. weder ordiniert sind noch als Theologen nach Bestehen der Zweiten Theologischen Prüfung im Pro bedienst stehen
3. nicht zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten unter Betreuung stehen.
Darüber hinaus müssen die Kandidaten entsprechend der Taufordnung unserer Landeskirche für die Taufe von Säuglingen und Kindern eintreten, eine christliche Lebensführung praktizieren, die der Botschaft des Evangeliums nicht widerspricht und eine schriftliche Erklärung abgeben, im Falle ihrer Wahl folgendes Gelöbnis als Kirchvorsteher/Kirchvorsteherin abzulegen:
"Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe."
Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum 2. August Wahlvorschläge für die Kandidatur zum Kirchenvorstand können wahlberechtigte Gemeindeglieder bis zum 2. August 2026 entweder in Pfarramt und Friedhofsverwaltung Gundorf in der Burghausener Str. 21 oder im Kirchgemeindebüro Böhlitz-Ehrenberg, Johannes-Weyrauch-Platz 2, einreichen.
Wenn Sie jemanden für die Kandidatur vorschlagen möchten, muss ihr Vorschlag von mindestens vier weiteren wahlberechtigten Gemeindemitgliedern unterschrieben sein. Wenn Sie selbst gern als Kirchvorsteher(in) tätig sein möchten, müssen also mindestens fünf weitere Wahlberechtigte Ihre Absicht unter stützen.
Das dafür nötige Formular ist in den oben genannten Büros erhältlich. Es kann aber auch von der Homepage der Kirchgemeinde heruntergeladen werden. Vorgeschlagen werden können nur wahlberechtigte Gemeindeglieder, die sich bereit erklärt haben, das o.g. Gelöbnis als Kirchvorsteher abzulegen.
Wählerverzeichnis einsehen und Einsprüche geltend machen
Vom 1.19. Juli 2026 liegt die Wählerliste zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Gemeindebüros in Gundorf bzw. Böhlitz-Ehrenberg aus. Bis spätestens 16. August 2026 können Sie als Wahlberechtigte(r) beim Kirchenvorstand schriftlich und begründet Einspruch einlegen gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Eintragungen in der Wählerliste.
Briefwahl
Am Wahltag verhinderte Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht auf dem Wege der Briefwahl ausüben.
Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen bis spätestens zum 9. September 2026 mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand – also mit der Adresse "Ev.-Luth. Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Gundorf-Böhlitz-Ehrenberg" in den Gemeindebüros die Ausstellung eines Wahlscheins beantragen.
Daraufhin wird dem Antragsteller ein Wahlbriefumschlag mit Stimmzettel und Stimmzettelumschlag ausgehändigt oder zugesandt.
Es können nur Wahlbriefe anerkannt werden, die entweder vor Beginn des Wahlvorganges dem Kirchen vorstand zugeleitet wurden oder vor Abschluss der Wahlhandlung der Leiterin bzw. dem Leiter des Wahlasschusses ausgehändigt werden und nach dem vorgeschriebenen Verfahren in die Ermittlung des Ergebnisses einbezogen werden können.
Später eingegangene Wahlbriefe und solche, die keinen Wahlschein enthalten, können nicht berücksichtigt werden.
Kandidatenvorstellung
Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt am Sonntag, den 23. August, im Anschluss an den Gottesdienst zum Gemeinde fest, der um 14 Uhr beginnt. Dazu sind alle herzlich eingeladen.
Der Kirchenvorstand