Beitragsordnung
des Vereins „Rettung kirchlicher Baudenkmäler zu Gundorf e.V.“
Beitragsordnung gültig ab 10.06.2008:
Auf der Grundlage der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in Ihrer Sitzung am 10.06.2008 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Mitgliedsbeitrag: 2,- € (in Worten zwei) monatlich
Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet:
- die durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge pünktlich zu zahlen,
- Mitglieder, denen es nicht möglich ist den vollen Beitrag zu zahlen (z. B. durch Krankheit, soziale Notlage), können auf schriftlichen, formlosen Antrag an den Vorstand (betrifft Grundbeitrag) von der Beitragszahlung ganz, teilweise oder zeitweise befreit werden.
Die Entscheidung bedarf eines entsprechenden Beschlusses des Vorstandes, dessen Inhalt dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt wird.
Die Beitragszahlung beginnt bei Eintritt bis 15. des Monats im gleichen Monat und bei Eintritt ab 16. des Monats im Folgemonat.
Die Beiträge sind jährlich im März fällig, auf Antrag an den Vorstand ist eine halb- und vierteljährliche Zahlweise möglich.
Das neue Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer mit entsprechend zu zahlender Beitragssumme in schriftlicher Form.
Der Beitrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Inhaber: Verein Rettung kirchlicher Baudenkmäler zu Gundorf e.V.
IBAN: DE60 8607 0035 0166 0240 00
BIC: DEUTDEDBLEG
bzw.
Konto-Nr.: 166 024 000
BLZ 860 700 24
Kreditinstitut: Deutsche Bank AG
Auf der Überweisung müssen im Feld „Verwendungszweck“ der Zeitraum sowie die Mitgliedsnummer oder der Vor- und Zuname des Mitgliedes angegeben sein.
Beitragsordnung gültig ab 10.06.2008:
Auf der Grundlage der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in Ihrer Sitzung am 10.06.2008 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Mitgliedsbeitrag: 2,- € (in Worten zwei) monatlich
Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet:
- die durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge pünktlich zu zahlen,
- Mitglieder, denen es nicht möglich ist den vollen Beitrag zu zahlen (z. B. durch Krankheit, soziale Notlage), können auf schriftlichen, formlosen Antrag an den Vorstand (betrifft Grundbeitrag) von der Beitragszahlung ganz, teilweise oder zeitweise befreit werden.
Die Entscheidung bedarf eines entsprechenden Beschlusses des Vorstandes, dessen Inhalt dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt wird.
Die Beitragszahlung beginnt bei Eintritt bis 15. des Monats im gleichen Monat und bei Eintritt ab 16. des Monats im Folgemonat.
Die Beiträge sind jährlich im März fällig, auf Antrag an den Vorstand ist eine halb- und vierteljährliche Zahlweise möglich.
Das neue Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer mit entsprechend zu zahlender Beitragssumme in schriftlicher Form.
Der Beitrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Inhaber: Verein Rettung kirchlicher Baudenkmäler zu Gundorf e.V.
IBAN: DE60 8607 0035 0166 0240 00
BIC: DEUTDEDBLEG
bzw.
Konto-Nr.: 166 024 000
BLZ 860 700 24
Kreditinstitut: Deutsche Bank AG
Auf der Überweisung müssen im Feld „Verwendungszweck“ der Zeitraum sowie die Mitgliedsnummer oder der Vor- und Zuname des Mitgliedes angegeben sein.