Kirchenvorstandswahl 2020 am 13. September in Gundorf
In diesem Jahr werden in allen Kirchgemeinden und Kirchspielen unserer Landeskirche die Kirchenvorstände durch Wahl und Berufung neu gebildet.
Noch ist unsere kleine Gemeinde selbstständig und hat einen eigenen Kirchenvorstand. Es ist daher auch für unsere Gemeinde alle 6 Jahre ein ganz wichtiges Ereignis, einen neuen Kirchenvorstand zu wählen. Genauso wichtig ist es, für den neu zu bildenden Kirchenvorstand genügend geeignete Gemeindeglieder zu finden, die bereit sind, sich für die Gemeinde zu engagieren.
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Jeder Kirchenvorstand besteht aus gewählten und berufenen Gemeindegliedern einer Kirchgemeinde sowie Pfarrer(n) oder Pfarrerin(nen), die ebenfalls in der Kirchgemeinde Gemeindeglieder sind. Amt und Ehrenamt verbinden sich miteinander zur gemeinsamen Leitung der Gemeinde. Sie alle sind Fachleute in unterschiedlichen Wissensgebieten und Tätigkeitsbereichen und finden sich zusammen, um zu überlegen und zu entscheiden, was für die weitere Entwicklung der Gemeinde unter den jeweiligen Bedingungen am besten ist.
In unserer Kirchgemeinde sind von den Wahlberechtigten 5 Kirchenvorsteher bzw. Kirchenvorsteherinnen zu wählen. Die Wahl findet am Sonntag, dem 13.09.2020 im Anschluss an den Gottesdienst, also ca. ab 11.00 Uhr im Pfarrhaus statt.
Nach der Wahl (wahrscheinlich noch im September) werden von den neu gewählten Kirchvorstehern noch 2 weitere Gemeindeglieder in den Kirchenvorstand berufen.
Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist spätestens bis zum 06.09.2020 mündlich oder schriftlich im Gemeindebüro auf dem Friedhof ein Wahlschein zu beantragen.
Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder sind eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen. Es geht um das Wohl unserer Kirchgemeinde, unserer Kirche.
Wer ist wahlberechtigt?
Das sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist.
Die Wählerliste liegt bis zum 15.08.2020 im Gemeindebüro zur Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste (Kirchgemeindegliederverzeichnis) können nur geprüft werden, wenn sie schriftlich und unter Angabe der Gründe bis zum 16.08.2020 an den Kirchenvorstand gerichtet werden.
Wer kann als Kirchenvorsteher/Kirchenvorsteherin kandidieren oder vorgeschlagen werden?
Eine Wahl kann nur erfolgen, wenn es auch (genügend) Kandidaten gibt.
Vorgeschlagen werden oder selbst kandidieren können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen (Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind.
Es sollen aktive Kirchgemeindeglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herrn bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild zu sein. Von ihnen wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen.
Jeder Kandidat muss einen sogenannten Wahlvorschlag bis spätestens zum 02.08.2020 im Gemeindebüro auf dem Friedhof einreichen, der von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde unterschrieben sein muss.
Die Vorgeschlagenen sind im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Beruf und Anschrift zu bezeichnen. Sie müssen sich bereit erklärt haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen, das nach Agende IV für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden (Teilband 1) folgenden Wortlaut hat:
„Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, und seid ihr bereit, Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“
Sie alle sind aufgerufen zu prüfen, ob für Sie eine Kandidatur für das Amt eines Kirchvorstehers/Kirchvorsteherin in Frage kommt oder wen Sie als Kandidaten/Kandidatin vorschlagen könnten.
Sollten Sie Fragen zur Tätigkeit des Kirchenvorstandes oder zur Kandidatur oder alle im Zusammenhang mit der Wahl stehenden Themen haben, melden Sie sich gern im Gemeindebüro auf dem Friedhof oder bei einem der Kirchvorsteher oder telefonisch bei Frau Heynig unter 0341-55019670 oder per Mail unter
Vorstellung der Kandidaten im Familien-Gottesdienst zum Schuljahresbeginn am 06.09.2020 um 14 Uhr, bei gutem Wetter im Kirchgarten
Sie sind alle herzlich eingeladen, die Kandidaten für die diesjährige Wahl im Gottesdienst am 06.09.2020 kennen zu lernen oder auch zu befragen.
Zeigen Sie durch Ihre Anwesenheit bei dem Vorstellungsgottesdienst und vor allem auch durch Ihre Teilnahme an der Wahl, dass Ihnen unsere Kirchgemeinde und die Verbreitung des Wortes Gottes am Herzen liegt!
Ihr Kirchenvorstand Gundorf